A L L G E M E I N E
G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
Hasnerstraße 123, 1160 Wien, Österreich
UID: ATU62677348
(nachstehend als „Lightpeak“ bezeichnet)
I. Geltung, Vertragsabschluss, Formvorschriften
- Lightpeak erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Lightpeak und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Lightpeak wird ausschließlich im B2B Bereich tätig und erbringt keine Leistungen gegenüber Verbrauchern.
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Lightpeak schriftlich bestätigt werden. Eine solche ergänzende Vereinbarung gilt nur für das jeweils konkret betroffene Geschäft.
- Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Lightpeak ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Lightpeak bedarf es nicht.
- Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Die Angebote der Lightpeak sind freibleibend und unverbindlich.
- Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für das Abgehen des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
II. Anzuwendendes Recht/Rechtswahl
Es kommt ausschließlich das materielle österreichische Recht zur Anwendung. Die nationalen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht werden ausgeschlossen.
III. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Leistungspakets. Die Leistungspakete sind in einer kostenlosen „Free Trial“ Version, als auch in einer kostenpflichtigen Version (Basic, Standard, Professional, Enterprise“) verfügbar. Der konkrete jeweilige Leistungsumfang ist aus dem einschlägigen Leistungspaket zu entnehmen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Lightpeak. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Lightpeak.
- Neben den in Punkt 1.1. erwähnten Leistungspaketen werden auch Einzelberatungen seitens Lightpeak angeboten. Der Umfang einer konkreten Einzelberatung wird im Einzelfall vereinbart. Diese AGB's gelten auch für die Einzelvereinbarungen und werden somit Vertragsinhalt.
- Der Kunde ist weiters verpflichtet, beim Hochladen der einschlägigen Bilder bzw. Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Lightpeak haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Lightpeak wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Lightpeak schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Lightpeak bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Lightpeak hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
IV. Annahmeverzug
Befindet sich bei dem Vertragspartner in Annahmeverzug, ist die Lightpeak berechtigt auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; In diesem Fall hat der Kunde eine nicht mäßigbare Konventionalstrafe von 50 % des Rechnungsbetrages zu bezahlen.
V. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
- Die Lightpeak ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
- Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Lightpeak wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
- Soweit die Lightpeak notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, erfolgt dies im Namens und Auftrags des Kunden, sodass die Auftragsnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Lightpeak sind.
- In derartige Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Lightpeak-Vertrages aus wichtigem Grund.
VI. Termine
- Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen der Lightpeak gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Lightpeak schriftlich zu bestätigen.
- Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Lightpeak aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Lightpeak berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Befindet sich die Lightpeak in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Lightpeak schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VII. Vorzeitige Vertragsauflösung
Die Lightpeak ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Lightpeak weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Lightpeak eine taugliche Sicherheit leistet;
Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Lightpeak fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
- Die einschlägigen Paketpreise variieren je nach Umfang des Leistungspakets und sind aus diesen zu entnehmen.
- Der Honoraranspruch der Lightpeak für die Einzelberatungen entstehen, sobald diese erbracht wurden. Die Lightpeak ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Lightpeak ist auch jederzeit berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
- Das Honorar/die Paketpreise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Lightpeak für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
- Alle Leistungen der Lightpeak, die nicht ausdrücklich durch den vereinbarten Paketpreis abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Lightpeak erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
- Für alle Arbeiten der Lightpeak, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Lightpeak das vereinbarte Entgelt, ohne Anrechnung des in Folge Unterbleibens der Arbeit ersparten oder durch anderwärtige Verwendung erworbenen im Sinne des § 1168 ABGB
- Lightpeak behält sich ausdrücklich vor, die Paketpreise, als auch das Honorar für die Einzelberatungen jederzeit zu ändern. Ausschlaggebend ist jener Preis bei Vertragsabschluss.
VIII. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
- Das Honorar bzw. der einschlägige Paketpreis ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Lightpeak gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Lightpeak.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Lightpeak die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Lightpeak sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Weiters ist die Lightpeak nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
- Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Lightpeak für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
- Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Lightpeak aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Lightpeak schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
IX. Eigentumsrecht und Urheberrecht
- Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars und/oder des Paketpreises das Recht der Nutzung ausschließlich für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungsrechten an Leistungen der Lightpeak setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Lightpeak dafür in Rechnung gestellten Honorare und/oder Paketpreise voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Lightpeak, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung seitens der Lightpeak– insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Lightpeak, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Lightpeak und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
- Für die Nutzung von Leistungen der Lightpeak, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Lightpeak erforderlich. Dafür steht der Lightpeak und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
- Der Kunde haftet der Lightpeak für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
- Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt Lightpeak zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
X. Kennzeichnung
- Die Kennzeichnung („Watermark“) variiert je nachdem, welches Leistungspaket vom Kunden ausgewählt wurde.
- Die Lightpeak ist im Rahmen des „Free Trial“- Leistungspakets berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Lightpeak und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Die Lightpeak ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
- Die Kennzeichnung entfällt in den Leistungspaketen „Basic“, „Standard“, „Professional“ und „Enterprise“.
XI. Gewährleistung
- Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Lightpeak, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
- Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Lightpeak zu. Die Lightpeak wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Lightpeak alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Lightpeak ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Lightpeak mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden lediglich Rechte auf Wandlung oder Preisminderung unter Ausschluss weiterer Ansprüche zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
- Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Lightpeak ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Lightpeak haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Lightpeak gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
XII. Haftung und Produkthaftung und Hinweispflicht
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Lightpeak und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Lightpeak ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Verwendung der bearbeiteten Darstellungen gegenüber seinen Kunden unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass diese nicht den tatsächlichen, gegenwärtigen Zustand des abgebildeten Objektes zeigen sondern KI-basierte Ausstattungs-und Einrichtungsvorschläge darstellen.
- Jegliche Haftung der Lightpeak für Ansprüche, die auf Grund der von der Lightpeak erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Lightpeak ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Lightpeak nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Lightpeak diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
- Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Lightpeak. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt, bei Dauer- oder wiederkehrenden Aufträgen mit dem Jahres-Auftragswert.
XIII. AI Staging
Lightpeak bietet AI Staging an, wobei der konkrete Leistungsumfang (Leistungspaket/Einzelberatungen) im Einzelfall vertraglich vereinbart wird.
- Eine Haftung für den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden (wie beispielsweise Datenverluste und Folgeschäden daraus), nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn und von Schäden, sollte der Kunde von Dritten wegen Mängeln des AI Stagings in Anspruch genommen werden, wird ausgeschlossen.
- Die Inhalte für das AI Staging, insbesondere die Bilder, werden vom Kunden zur Verfügung gestellt und wird von der Lightpeak hierfür keinerlei Haftung übernommen.
- Mängel, die durch Einflüsse, die außerhalb der Sphäre der Lightpeak liegen, entstanden sind, sind grundsätzlich von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen. Hierfür werden demonstrativ unbefugte Zugriffe über das Internet, Viren, Malware, Bedienungsfehler oder Änderungen, die nicht durch die Lightpeak verursacht worden sind, genannt.
- Sollte der Kunde die AI generierten Bilder selbstständig verändern oder updaten, ist eine Geltendmachung der Gewährleistungsbehelfe ausgeschlossen.
XIV. Internetangebot
Lightpeak betreibt den unter nachstehender URL abrufbaren Webauftritt: https://immostager.com. Eine Gewähr oder Haftung für insbesondere Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit oder Qualität der Informationen wird nicht übernommen. Für die Nutzung des Webauftritts gilt die unter https://immostager.com/datenschutz abrufbare bzw. in der aktuellen Version im Anhang I beigefügte Datenschutzerklärung.
XV. Geheimhaltung/Datenschutz
- Der Kunde verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.
- Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
- Lightpeak ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet Lightpeak Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Abgesehen davon verpflichten sich beide Vertragsparteien zur generellen Einhaltung der Bestimmungen im Sinne der DSGVO und des DSG.
XVI. Elektronische Post zu Werbezwecken
Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
XVII. Elektronische Rechnungslegung
Lightpeak ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Lightpeak ausdrücklich einverstanden.
XVIII. Erfüllungsort und Gefahrtragung
Erfüllungsort ist der Sitz der Lightpeak. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner.
XIX. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Lightpeak und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in 1010 Wien vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht. Ungeachtet dessen ist die Lightpeak berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.